Mundgeruch - Halitose

Von Mundgeruch sind in Europa ca. 25% der Menschen betroffen. Noch immer ist es für viele ein Tabuthema, obwohl viele Menschen auch psychisch erheblich darunter leiden. Viele haben Mundgeruch, aber nur wenige reden darüber. Ein schlechter Atem ist nicht nur unangenehm, er kann auch ein Hinweis auf chronische Erkrankungen sein.

Es gibt Unterschiede zwischen vorübergehendem und chronischem Mundgeruch.

 

Vorübergehender Mundgeruch

Er ist vorallem durch gewissen Nahrungsmittel bedingt wie z.B. Fisch, Zwiebel und Knoblauch oder auch Rauchen und alkoholische Getränke. Im Knoblauch und Zwiebeln sind ätherische Öle enthalten,  diese haften sich an  die Mundschleimhaut. Mit etwas frischer Petersilie nach dem Essen kann dieser Effekt etwas reduziert werden. Nach Verdauung und Aufnahme ins Blut, wird er über die Drüsen aus der Haut ausgeschieden.  Vorübergehender Mundgeruch verschwindet in der Regel bereits nach kurzer Zeit wieder.

 

Verantwortlich sind in der Regel Mikroorganismen. In der Mundhöhle leben ca. 300 unterschiedliche Bakterienarten.  Diese erzeugen übel riechende Fettsäuren und Schwefelverbindungen.

 

 

Chronischer Mundgeruch

Bei vielen Mensch besteht immer noch der Irrglaube, dass vor allem Magenprobleme verantwortlich für Mundgerüche sind. Sie haben deswegen schon oft eine Magenspiegelung über sich ergehen lassen mit ausbleibendem Erfolg. Denn nur selten sind Veränderungen im Magen die Ursache für Mundgeruch.

 

Verursacher im Mund- Rachenbereich

In über 80% der Fälle liegt die Ursache im Mund- Rachenbereich. Im Rachenbereich leben 300 verschiedene Bakterienarten wovon ca 80 für den schlechten Atem verantwortlich sind. Diese zersetzten Organische Stoffe bilden dabei z.B. Schweffelwasserstoff (Geruch nach faulen Eiern), Propionsäure und Dimethylsulfid (Geruch von Erbrochenem) und Buttersäure (Geruch nach ranziger Butter und Schweiß).
 
Kosten : Bei der Mundgeruchssprechstunde handelt es sich um eine private Sprechstunde. Die entstehenden Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen  nicht übernommen.  Die Abrechnung erfolgt laut der GOZ/GOÄ (Gebührenordnung für Zahnärzte).

Fragebogen: Wir  schicken Ihnen einen Fragebogen zu, den sie in Ruhe zu Hause ausfüllen können. Schicken diesen bitte ausgefüllt wieder an unsere Praxis  zurück .

 

 
Quelle: proDente e.V.
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